Vorsorgeuntersuchungen
Allgemeiner Gesundheitscheckup
Für Frauen und Männer im Alter zwischen 18-35 Jahren als einmalige Untersuchung, ab 35 Jahren alle 3 Jahre u.a. zur Früherkennung von Nieren-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, arterieller Hypertonie und Stoffwechselerkrankungen, wie Diabetes mellitus.
Alle Leistungen bieten wir im Rahmen eines Intervall-Checks auf Wunsch auch als Selbstzahlerleistung (IGeL) an.
Hautkrebsscreening
Ab dem Alter von 35 Jahren kann bei Frauen und Männer alle 2 Jahre eine Untersuchung der gesamten Haut auf das Vorliegen von hautkrebsverdächtigen Veränderungen durchgeführt werden.
Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen
Bei Frauen kann im Alter zwischen 50-54 Jahren ein jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl erfolgen. Ab dem 55. Lebensjahr ist als beste Methode die Darmspiegelung (Koloskopie) zu empfehlen. Alternativ kann alle 2 Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl erfolgen.
Bei Männern steht als beste Methode die Darmspiegelung (Koloskopie) ab dem Alter von 50 Jahren zur Verfügung. Alternativ kann im Alter zwischen 50-54 Jahren ein jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl erfolgen, ab 55 Jahren dann alle 2 Jahre.
Bei unauffälliger Darmspiegelung (Koloskopie) sollte im Abstand von 10 Jahren eine erneute Untersuchung stattfinden.
Krebsfrüherkennungsuntersuchung Männer
Jährlich kann eine Untersuchung der Genitalien und ein Abtasten der Prostata durchgeführt werden. Die Bestimmung des PSA-Wertes ist hierin nicht enthalten, eine solche Untersuchung kann sinnvoll sein, ist aber eine Selbstzahlerleistung.
Früherkennung auf Bauchaortenaneurysmen /
Ultraschall der Bauchschlagader
Aufweitung der Bauchschlagader/Ausschluss Bauchaortenaneurysma.
Für Männer ab 65 Jahre kann einmalig eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zum Ausschluss einer gefährlichen Aufweitung erfolgen.
Jugendschutzuntersuchungen
Zur Durchführung der Jugendschutzuntersuchung ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung erhältlich ist. Ohne diesen Berechtigungsschein darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Dem Berechtigungsschein liegen verschiedene Anamnesebögen bei, von denen einer vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der/die Jugendliche alleine zur Untersuchung kommt.
Durch die Jugendschutzuntersuchung soll vor Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer gewerblichen Tätigkeit geklärt werden, ob von dieser geplanten Tätigkeit für den Auszubildenden/die Auszubildende eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte. Hierzu dient die sogenannte Erstuntersuchung. Hat der/die Jugendliche nach Ablauf des ersten Lehr- bzw. Berufsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine Nachuntersuchung vorgeschrieben. Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins
Nach Beendigung der Untersuchung erhält der/die Jugendliche je eine Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung für die Eltern und für den Arbeitgeber. Aus dieser Bescheinigung ist ersichtlich, ob der/die Jugendliche für den angestrebten Beruf uneingeschränkt tauglich ist oder ob bestimmte Einschränkungen bestehen.