Vorsorgeuntersuchungen

Allgemeiner Gesundheitscheckup

FĂŒr Frauen und MĂ€nner im Alter zwischen 18-35 Jahren als einmalige Untersuchung, ab 35 Jahren alle 3 Jahre u.a. zur FrĂŒherkennung von Nieren-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, arterieller Hypertonie und Stoffwechselerkrankungen, wie Diabetes mellitus.

Alle Leistungen bieten wir im Rahmen eines Intervall-Checks auf Wunsch auch als Selbstzahlerleistung (IGeL) an.

Hautkrebsscreening

Ab dem Alter von 35 Jahren kann bei Frauen und MĂ€nner alle 2 Jahre eine Untersuchung der gesamten Haut auf das Vorliegen von hautkrebsverdĂ€chtigen VerĂ€nderungen durchgefĂŒhrt werden.

Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen

Bei Frauen kann im Alter zwischen 50-54 Jahren ein jÀhrlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl erfolgen. Ab dem 55. Lebensjahr ist als beste Methode die Darmspiegelung (Koloskopie) zu empfehlen. Alternativ kann alle 2 Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl erfolgen.

Bei MĂ€nnern steht als beste Methode die Darmspiegelung (Koloskopie) ab dem Alter von 50 Jahren zur VerfĂŒgung. Alternativ kann im Alter zwischen 50-54 Jahren ein jĂ€hrlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl erfolgen, ab 55 Jahren dann alle 2 Jahre.

Bei unauffÀlliger Darmspiegelung (Koloskopie) sollte im Abstand von 10 Jahren eine erneute Untersuchung stattfinden.

KrebsfrĂŒherkennungsuntersuchung MĂ€nner

JĂ€hrlich kann eine Untersuchung der Genitalien und ein Abtasten der Prostata durchgefĂŒhrt werden. Die Bestimmung des PSA-Wertes ist hierin nicht enthalten, eine solche Untersuchung kann sinnvoll sein, ist aber eine Selbstzahlerleistung.

FrĂŒherkennung auf Bauchaortenaneurysmen /
Ultraschall der Bauchschlagader

Aufweitung der Bauchschlagader/Ausschluss Bauchaortenaneurysma.

FĂŒr MĂ€nner ab 65 Jahre kann einmalig eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zum Ausschluss einer gefĂ€hrlichen Aufweitung erfolgen.

Jugendschutzuntersuchungen

Zur DurchfĂŒhrung der Jugendschutzuntersuchung ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der bei der jeweils zustĂ€ndigen Gemeinde oder Stadtverwaltung erhĂ€ltlich ist. Ohne diesen Berechtigungsschein darf die Untersuchung nicht durchgefĂŒhrt werden. Dem Berechtigungsschein liegen verschiedene Anamnesebögen bei, von denen einer vom Erziehungsberechtigten ausgefĂŒllt und unterschrieben werden muss. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der/die Jugendliche alleine zur Untersuchung kommt.

Durch die Jugendschutzuntersuchung soll vor Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer gewerblichen TĂ€tigkeit geklĂ€rt werden, ob von dieser geplanten TĂ€tigkeit fĂŒr den Auszubildenden/die Auszubildende eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte. Hierzu dient die sogenannte Erstuntersuchung. Hat der/die Jugendliche nach Ablauf des ersten Lehr- bzw. Berufsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine Nachuntersuchung vorgeschrieben. Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der ÜberprĂŒfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, ÜberprĂŒfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafĂŒr aber eine Untersuchung des Urins

Nach Beendigung der Untersuchung erhĂ€lt der/die Jugendliche je eine Bescheinigung ĂŒber die durchgefĂŒhrte Untersuchung fĂŒr die Eltern und fĂŒr den Arbeitgeber. Aus dieser Bescheinigung ist ersichtlich, ob der/die Jugendliche fĂŒr den angestrebten Beruf uneingeschrĂ€nkt tauglich ist oder ob bestimmte EinschrĂ€nkungen bestehen.